Betriebliche Altersvorsorge

Oft herrscht gerade bei Arbeitnehmern Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und deren Möglichkeiten. Dabei bietet diese Vorsorgeform über den Betrieb bzw. die Firma eine optimale Ergänzung zu einer privaten Altersvorsorge.

Seit dem 1. Januar 2002 besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Rente (bAV) über den Arbeitgeber.

Das heißt konkret, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von Ihrem Lohn bis zu 2.448 EURO im Jahr (Stand 2003) in eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Rente einzuzahlen.

Möglichkeiten zur Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge

Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Zahlungsvarianten. Neben dem Arbeitgeber kann sich auch der Arbeitnehmer per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung an seiner Altersvorsorge beteiligen.

Nettoentgeltumwandlung

Wie der Name schon andeutet, verzichtet der Arbeitnehmer bei der Nettoentgeltumwandlung auf einen Teil seines Nettolohns, d.h., die Sozialabgaben und Steuern werden wie bisher abgezogen und vom restlichen Gehalt wird ein Teil für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, diese Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung anzuführen oder eine Förderung durch Zulagen zu beantragen.

Im Prinzip handelt es sich bei der Nettoentgeltumwandlung um nichts anderes als die Riester-Rente. Der Staat gewährt dem Arbeitnehmer eine Zulage, wenn er einen Teil seines Nettogehaltes für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Die Förderung gilt bis zu einem Arbeitnehmerbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 2.100 Euro (Stand 2008). Jedoch ist hier zu beachten, dass die im Alter gezahlte Rente zu versteuern ist. Gibt der Arbeitnehmer die Nettoentgeltumwandlung nicht ausdrücklich als Wunsch an, so erfolgt die Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge automatisch durch die Bruttoentgeltumwandlung. Diese betriebliche Altersvorsorge nach Riester ist für die Zahlungsarten Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds vorgesehen. Die Nettoentgeltumwandlung ist vor allem für Familien mit Kindern oder geringem Einkommen zu empfehlen. Grundsätzlich sind hier die Förder- und Beitragsgrenzen die gleichen wie bei der Riester-Rente.

Bruttoentgeltumwandlung

Im Gegensatz zur Nettoentgeltumwandlung werden bei der Bruttoentgeltumwandlung die Beiträge vom Bruttogehalt berechnet. Eine direkte Zulage vom Staat gibt es in diesem Fall nicht. Die Förderung besteht aus einer Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch das verminderte Bruttogehalt. Der steuerfreie Ansparbetrag gilt bis zu 2.520 Euro (Stand 2007). Auf alle darüber hinausgehenden Ansparbeträge fallen Sozialleistungen und Steuern an. Die Bruttoentgeltumwandlung kommt für alle Ansparmodelle der betrieblichen Altersvorsorge in Betracht.

Arbeitgeber zahlt freiwillig

Die für den Arbeitnehmer angenehmste Variante: Der Arbeitgeber übernimmt freiwillig die Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge. Dies hat für ihn den Vorteil, dass die Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung als Betriebsausgaben anzurechen sind (2520 Euro, Stand 2007). Einen weiteren nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt hat diese Variante im Bezug auf die positive Wirkung auf die Mitarbeiter. Spüren diese, dass sich der Arbeitgeber für die sozialen Belange engagiert und für sie sorgt, gehen sie mit einer höheren Motivation und Wertschätzung ans Werk.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich in den Beitrag

Auch eine Kombination von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung ist möglich. Beispielsweise teilen sich beide Seiten die Beiträge oder der Arbeitgeber bezuschusst jede Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Unternehmenskasse.

Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein auf Ihre individuelle Situation optimiertes Angebot.