Transportversicherung

Häufig werden die Gefahren und Risiken bei Transporten unterschätzt oder in der Hektik des Alltags einfach übersehen. Während eines Transportes sind die Güter zum Teil erheblichen Risiken ausgesetzt.

Mit der Transportversicherung wird Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten. Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich. Der Versicherungsmarkt hält ein breites Angebot bereit, was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt. Letztlich ist die Entscheidung über den Versicherungsumfang auch eine Kostenfrage. Die klassische Transportversicherung unterscheidet "Schutzkriterien" wie Transportweg, versichertes Interesse und Versicherungsdauer.

Fahrzeug versichert - auch an die Ladung gedacht?

Sie haben Ihr Fahrzeug im Werkverkehr bestens versichert. Aber wie sieht es mit Ihrer Ladung aus? Auch auf der Ladefläche Ihres Fahrzeugs befinden sich Unternehmenswerte, die Sie schützen sollten. Denn leicht übersteigt der Ladungswert sogar den des Fahrzeugs. Und die Transportrisiken sind vielfältig: So kann Ihre Ladung beispielsweise bei einem Fahrzeugunfall beschädigt oder Ihr LKW mit samt der Ladung gestohlen werden. Schnell entsteht dann ein enormer Schaden. Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie den Werkverkehr (Transport von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräten) absichern, die Sie zu eigenen unternehmerischen Zwecken befördern. Die Fahrzeuge müssen sich in Ihrem Eigentum befinden und die Gütertransporte mit Ihrem eigenem Personal durchgeführt werden. Nicht versichert sind Transporte, die von einem anderen Transporteur (Frachtführer / Spediteur) durchgeführt werden sowie Transporte, die Sie gegen Entgelt für Dritte durchführen. Deckung besteht für Ihre im Werkverkehr beförderten Güter und greift auch während der Nachtzeit, bei Unterwegsaufenthalten und an Ihrem Domizil, wenn das Fahrzeug beladen abgestellt wird. Der Versicherungsschutz besteht, sofern vereinbart, für alle von Ihnen im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeuge.