Produktschutz

Wenn mal was schief läuft ...

Hersteller und Händler von Lebensmitteln unterliegen strengen behördlichen Kontrollvorschriften bei der Produktqualität und der Produkthygiene. Trotz umfangreicher organisatorischer und technischer Qualitätssicherungsmaßnahmen lassen sich Fehler nicht vollständig vermeiden.

Neben den finanziellen Verlusten sind vor allem der gute Ruf des Unternehmens und das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität der Marke gefährdet.

Was ist versicherbar?

  • Rückrufkosten (Eigen- und Fremdrückruf sowie Rückruf aufgrund behördlicher Anordnung)
  • Entgangener und künftig noch entgehender Gewinn
  • Kosten für Werbemaßnahmen zur Wiederherstellung des Produktmarktwertes (Rehabilitationskosten)
  • Krisenberatungskosten

Schadenbeispiele:

  • Ein Lebensmittelhersteller produziert Sauerkonserven in Gläsern. Aufgrund eines Maschinendefekts der Abfüllanlage des Herstellers finden mehrere Endkunden Glasscherben im Fertigprodukt. Das führt zu einem Rückruf und zum Verlust des Liefervertrages.
  • Bedingt durch eine Unterbrechung der Kühlkette werden bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Lebensmittelbehörde Salmonellen in der Rohwurst Ihres Kunden festgestellt. Die Behörde ordnet den Rückruf an.