Hochzeitsversicherung
Bekommt die Braut kalte Füße vor dem Ehebund? In diesem Fall organisieren Versicherungen zwar keinen Ersatzpartner, übernehmen aber die Kosten für abgeblasene Feiern und psychologische Betreuung. Solche "Sinneswandelversicherungen" zahlen meist nur bis ein paar Wochen vor dem geplanten Fest oder bei Krankheit. Das "Nein" vor dem Altar bleibt unversichert.
Eine "Abgeblitzt-Police" zahlt meist nur so geringe Beträge "für erlittenes Herzeleid" zurück, dass es oft nicht einmal für die Getränke reicht. ;-)