Hundehalterhaftpflichversicherung

Jeder Hundehalter sollte diese Versicherung haben. Sie zahlt, wenn der Vierbeiner etwas anstellt. Der Vertrag sollte einschließen:

  • Schäden im Ausland
  • Schäden in der gemieteten Wohnung
  • sogenannte "Deckschäden", also wenn der Rüde eine Hündin schwängert