Rechtsschutzversicherung

Die Versicherung springt bei einem Rechtsstreit ein. Sie zahlt den eigenen Anwalt - bei einer Niederlage vor Gericht auch den gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten.

Gleiches gilt für die Beratung und Schreiben vor einem Gang zu Gericht (ausgenommen Steuer-Rechtsschutz).Die Policen helfen bei Streit im  Straßenverkehr, im Beruf, mit dem Mieter bzw. Vermieter sowie bei Ärger im privaten Umfeld. 

Eine Rechtsschutzversicherung kann man, muss man aber nicht abschließen. Sie empfiehlt sich in jedem Fall für Vielfahrer. Pro Haushalt genügt ein Vertrag.

Beim Abschluss der Versicherung sind meist Wartezeiten zu beachten. Ein Rechtsstreit, dessen Entstehen vor Vertragsabschluss liegt, ist nicht versicherbar.