KFZ-Haftpflichtversicherung

Ohne eine Autohaftpflichtversicherung wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie springt ein, wenn der Versicherte beim Autofahren einen Anderen verletzt oder dessen Eigentum beschädigt. Gedeckt sind laut Gesetz Personenschäden bis mindestens 7,5 Mio. Euro sowie Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro. Diese Minimalabsicherung ist aus unserer Sicht nicht ausreichend.  Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro.

Achtung:

  • Der Versicherer verlangt Geld zurück bei Fahrerflucht, unzureichender Sicherheit, Fahren unter Alkohol oder Drogen sowie ohne Führerschein.
  • Wird der Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer parallel zur Mahnung eine Mitteilung an die Zulassungsstelle machen und das Fahrzeug von Amts wegen stillegen lassen. Die Kosten dafür trägt der Versicherungsnehmer. Auf dieses Vorgehen haben wir keinerlei Einfluß. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt wird.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist keine Pflicht - für Neuwagen und wertvolle Autos aber sinnvoll.

Die Teilkasko schützt vor allem gegen Diebstahl und empfiehlt sich für Wagen, die nicht älter als acht Jahre sind.

Eine Vollkasko zahlt auch bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und wird vor allem von Neuwagenbesitzern und Kreditfinanzierern benötigt.

Wer lange schadenfrei fährt, zahlt mit Vollkasko manchmal sogar weniger als mit Teilkasko.

Selbstbehalte senken den Beitrag und sind deshalb ratsam. In der Teilkasko sind 150 Euro Selbstbehalt sinnvoll, in der Vollkasko 300 bis 500 Euro.

Vorsicht, Falle! Billigtarife schließen häufiger wichtige Versicherungsbestandteile (z.B.  Glasbruch in der Teilkasko) aus!